Der Deutsche Bundestag möge beschließen, sowohl die Benennung der Bundesstraße, als auch deren Finanzierungsinstrumentarium an und für sich zu überprüfen. Die Überprüfung sollte ergebnisoffen sein. Dabei kann nicht ausgeschlossen sein, dass die Funktion der Bundesstraßen grundsätzlich durch Bundesautobahnen übernommen worden ist und eine weitere Aufrechterhaltung von Bundesstraßen inhaltlich ggf. nicht mehr gerechtfertigt ist. Die Benennung historischer Kulturstraßen H 1 - H 9 bleibt unberührt.
Nicht nur ein Blick auf die Landkarte, auch die gängige Benutzungspraxis zeigt, dass - bis auf vier, fünf Bundesstraßen, wo dies anders ist - keine Bundesstraße wirklich noch ihre ursprünglich gedachte Funktion erfüllt. Sie liegt darin, zu weiten Strecken bundeslandverbindend und damit wirklich eine Bundesstraße zu sein. Nennenswerte und messbare Unterschiede der Benutzungsfrequenz, was die Autobahn-Zubringerfunktion angeht, sind in aller Regel nicht feststellbar, wenn es darum geht, Streckenabschnitte von Bundesstraßen und weiterer Straßen zu vergleichen.