Verbot von Probeabstimmungen und des Fraktionszwangs:
Probeabstimmungen sowie impliziter wie expliziter Fraktionszwang gehören umgehend abgeschafft! Der GG-Artikel 38, Absatz (1) – „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ – muss im parlamentarischen Betrieb Gültigkeit erlangen.
Petition: Verbot von Probeabstimmungen und des Fraktionszwangs:
Gegenstand dieser Petition:
Bei Entscheidungen des Deutschen Bundestags von großer Tragweite sehen sich Bürger als der eigentliche Souverän dieses Staates in den Medien immer wieder mit einer dem Geist unserer Grundordnung Hohn sprechenden Verfahrensweise konfrontiert: der Probeabstimmung in den Fraktionen.
Diese steht im Kontext einer erzwungenen Fraktionsdisziplin, eines faktischen Fraktionszwanges, der dem Artikel 38 (1) GG widerspricht und diesen zu einer Farce werden lässt!
Institution, gegen die sich diese Petition richtet:
Diese Beschwerde richtet sich gegen den Deutschen Bundestag und die in ihm jeweils vertretenen Fraktionen.
Von dieser Petition beabsichtigte Änderung von Vorschriften:
Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags ist im Abschnitt IV. (Fraktionen) dahingehend zu ergänzen, dass eben keine Verfahrensweise im parlamentarischen Betrieb dem Artikel 38 (1) GG widersprechen bzw. seinen Geist aushöhlen darf – konkret sollen explizit Probeabstimmungen in Gruppen und Fraktionen sowie jede Form des Gruppen- bzw. Fraktionszwangs untersagt werden!
Begründung für diese Aufforderung/Beschwerde:
Nach Artikel 21 (1) GG wirken Parteien bei politischer Willensbildung mit –keine Rede ist davon, dass sie faktisch ein Entscheidungsoligopol besitzen. Es ist undemokratisch und widerspricht den Regelungen des Grundgesetzes, wenn Bürger zur neuen Legislaturperiode ihre Stimmen abgeben, aber sonst außerhalb von Besuchen im Plenarbereich, raren Zusammentreffen mit gewählten Abgeordneten oder Petitionen – sämtlich eher mit Alibi-Charakter denn faktischem Einfluss – hinter der Durchsetzung partikulärer Interessen von Parteien und Lobby zurückstehen. Weder die Fraktionsdisziplin noch Probeabstimmungen sind im Grundgesetz vorgesehen. Dagegen ist im Grundgesetz in Artikel 38 (1) eindeutig geregelt, dass der Abgeordnete bei seiner Abstimmung ausschließlich seinem Gewissen unterworfen ist. Probeabstimmungen dienen einzig dem Zweck, festzustellen, ob die erforderliche Stimmenanzahl erreicht wird, um dann entsprechenden Druck auf die Fraktionsmitglieder auszuüben, die mit diesem Antrag etc. der Fraktion nicht einverstanden sind. Dies steht der in Artikel 38 (1) verlangten freien Gewissensentscheidung des Abgeordneten entgegen. Hierbei darf die Differenzierung zwischen förmlichem und faktischem Fraktionszwang für die Bewertung der Verfassungswidrigkeit keine Rolle spielen, da, auch wenn es einen förmlichen Fraktionszwang nicht gibt, der faktische Fraktionszwang zum gleichen Ergebnis führt – der Abgeordnete wird in der Freiheit seiner Gewissensentscheidung begrenzt. Da Probeabstimmungen der Kontrolle der Abgeordneten einer Fraktion und damit der Durchsetzung der Fraktionsdisziplin dienen, sind diese verfassungswidrig.
Es muss Endlich die Parteiendiktatur enden u. wider Demokratie einziehen.
Einigen Leuten ist nicht bewusst, dass Abgeordnete nur Ihren Gewissen u. nicht Ihrer Partei verplichtet sind.
Hofendlich geht die Petion durch, denn diese fordert nur was fuer wa...
@ Ocolon
Wie ich schon in einem meiner Beiträge erwähnte, kann man den Fraktionszwang mit dem Verbieten von Probeabstimmungen nicht verhindern. Ich bezeichnete ein mögliches Verbot als "Schritt in die richtige Richtung". Daher meine Aussage an Saenge...
Der Petent hat sehr deutlich unterschieden zwischen förmlichem und faktischem Fraktionszwang, hier also zu behaupten es gäbe überhaupt keinen Fraktionszwang ist grundsätzlich falsch und dient nur der Irreführung.
Ein Abgeordneter, darf keiner blinden F...
Volle Unterstützung @Saenger: Alle Wahlen im Parlament geheim durchzuführen, um einem „Fraktionszwang“ vorzubeugen, wäre so, als würde man sich zum Stillen des Schmerz der kleinen Schnittwunde an der Fußsole das Bein abhacken. Das würde funktionieren, ...
@Stefan W
Sie können doch nicht eine Pseudo Demokratische Partei dazu heranziehen um Fraktionszwang zu beweisen. Eine Partei die dem Bürger ein Weltbild des Schlaraffenlandes vorgaukelt und anbietet, was nicht finanzierbar ist, kann auch nicht ...
Es gibt eine ganz einfache Lösung des Problems "Fraktionszwang": alle Abstimmungen im Deutschen Bundestag finden geheim statt. Dann könnten Kauder und Co. soviel Probeabstimmungen abhalten wie sie wollten.
@DJ_rainbow:
Tipp: Suchen Sie einmal nach „Marsianer“ – auch dazu findet die Seite des Bundestages Ergebnisse, was nach Ihnen ein untrügliches Zeichen dafür wäre, dass es tatsächlich Marsianer gibt oder dass uns der Bundestag über deren Existenz belügt...
@Heinz Peter Schmidt
Ich halte sie für eine logisch denkenden Mitbürger. Daher müsste ihnen auch klar sein das die Medien von den Politikern immer dazu benutzt werden um ihr eigenes persönliches Süppchen zu kochen. Die Abgeordneten die sich mit diesem ...