Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auf Riester-Einmalauszahlungen nie mehr als 25% Steuern anfallen.
Bei der Riester-Rente wird kontinuierlich etwas nachgebessert. Eine besonders große Ungerechtigkeit bleibt jedoch bislang:
Die Riesterrente macht bei Angestellten, welche ohnehin so wenig verdienen dass sie im Alter unter oder am Existenzminimum mit ihrer Rente liegen- ohnehin keinen Sinn. Wie der Vorredner bereits geschrieben hat, profitiert lediglich der Staat vom einges...
Eine viel größere Ungerechtigkeit ist es, dass Riester-Sparer mit kleinem Einkommen und später kleiner Rente und dadurch Bezug der Grundsicherung, ihre hart angesparte Riesterrente auf diese Grundsicherung angerechnet bekommen und dadurch nicht am Schl...
Hier glaubt wo noch jemand mit eine Riester-Rente Abschottern zu können, es wurde doch Belegt das diese Rente Unsinn ist
Ja klar habe ich schonmal was von ZASt gehört. Deswegen will ich ja auch, daß jedes Jahr 25% der Zinsen an das Finanzamt fließen, so daß das Finanzamt auch jedes Jahr was davon hat. Nutzt ja nix, wenn das Finanzamt das Geld heute aufnehmen muss, und da...
Ich halte das Grundanliegen zwar für berechtigt, sinnvoll und gerechter wäre aber eine Aufnahme in §34 EStG Abs 2.
Sprich auch für die für die Riesterausschüttung die Anwendung der 5tel Regelung.
Dabei wird nach der Steuerprogression versteuert, die s...
Die vom Petenten gewünschte Änderung würde die Systematik der nachgelagerten Besteuerung, die mit "Riester" eingeführt wurde, konterkarieren. Wenn die Einmalzahlung "gebraucht" wird, ergeben sich ja für sie u.U. wieder Absetzungsmöglichkeiten, die den ...
Dann sollten die Zinsen jedoch auch immer mit 25% jedes Jahr besteuert werden.
Saenger hat Recht, Kapitaleinkünfte müssen genauso besteuert werden wie Arbeitseinkünfte, zumal die Kapitaleinkommen auch noch leistungslos sind. Daher sowas von KEINE MITZEICHNUNG.
Ist die Einmalauszahlung im zweiten bzw. dritten Jahr nicht mehr möglich, sondern nur im ersten, wo es unter Umständen noch Gehaltseingänge gibt? Möglicherweise könnte man die Anforderung der Einmalauszahlung einfach ein Jahr nach hinten verlegen. Vore...
Eine entsprechende Gesetzesänderung wäre m .E.. eine ungerechtfertigte Begüngstigung ggü. anderen- außerordentlichen - zusammengeballten Einkünften.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass Riesterverträge bereits staatlich subventioniert sind.
Ich sehe da...