18.05.2012

petition24

Erziehungsgeld/Elterngeld - Ausdehnung der Kopplung des Bezugszeitraums von Elterngeld von 14 auf 36 Monate

Status: abgestimmt Lief bis vor 24 Monate

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...,

dass der Bezugszeitraum von 14 Monaten Elterngeld nicht an die ersten 14 Lebensmonate des Kindes gekoppelt ist, sondern auf die ersten 36 Lebensmonate ausgedehnt wird.

Es ist prima, dass der Staat das Elterngeld eingeführt hat!
Nach der Geburt des 1. Kindes nehmen oft die Mütter 12 Monate und die Väter im Anschluss daran oder auch parallel dazu 2 Monate Elternzeit, in denen Elterngeld bezahlt wird.
Der mögliche Bezugszeitraum des Elterngeldes in Höhe von 14 Monaten für beide Elternteile zusammen beschränkt sich jedoch auf die ersten 14 Lebensmonate des Kindes.

Wenn ein Vater also 12 Monate Elterngeld beziehen möchte, dann kann er dies, folgt man den Empfehlungen der WHO und stillt sein Kind mindestens 6 Monate, erst ab dem 7. Lebensmonat tun. Es ist ihm somit nicht möglich, dass er volle 12 Monate Elterngeld bezieht, da sein Bezugszeitraum dadurch bis zum 18. Lebensmonat des Kindes gehen würde, nach bisherigem Recht es aber ja nur bis zum 14. Lebensmonat möglich ist.

Unsere Kinder, insbesondere die Söhne, brauchen dringend männliche Identifikationsfiguren. In den Kindergärten, Grundschulen und Schülerhorts sind überwiegend Frauen tätig. Die Vollzeit arbeitenden Väter haben oft nur am Wochenende Zeit für ihre Kinder.

Es ist zu wünschen, dass mehr Väter länger Elternzeit nehmen können, damit die Erziehung der Kinder tatsächlich paritätisch verteilt werden kann. 2 Monate Erziehungsauszeit der Väter ist ein guter Anfang, aber mehr als ein verlängerter Urlaub ist es nicht. Damit die Erziehungsarbeit während der Elternzeit des Vaters tatsächlich auch eine solche werden kann, erfordert es schon eines längeren Zeitraums.

Während des ersten Lebensjahres ist die Mutter die wichtigste Bezugsperson für das Kind, insbesondere auch dann, wenn die Mutter länger als 6 Monate stillen möchte. Es nützt also der Mutter wenig, wenn der Vater parallel zu ihr ebenfalls Elternzeit hat, zumal in vielen Familien mindestens ein Vollzeit-Erwerbsjob noch neben dem Elterngeldbezug des anderen Elternteils notwendig ist.
Dies gilt insbesondere für die 2. und weiteren Kinder von Familien, bei denen die Mutter vor der Geburt der Kinder gar nicht mehr erwerbstätig war und sie somit nur den Grundbetrag bekommt.

Da die Väter in der Regel erst nach dem 1. Lebensjahr des Kindes wichtig für das Kind werden, sollten die möglichen 14 Monate Elterngeldbezug flexibel innerhalb der ersten 36 Lebensmonate des Kindes gewählt werden können.

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Karin Gut Erziehungsgeld/Elterngeld

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.10.2011 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung
Die Petentin möchte erreichen, dass Elterngeld flexibel innerhalb der ersten
sechsunddreißig Lebensmonate eines Kindes beansprucht werden kann.
Sie führt aus, dass es wünschenswert sei, dass mehr Väter auch eine längere
Elternzeit nehmen können, um die Erziehung der Kinder tatsächlich paritätisch zu
verteilen. Nach der Geburt eines Kindes würden Mütter häufig zwölf Monate mit ihrer
Erwerbstätigkeit aussetzen und die Väter anschließend zwei Monate. Dies sei
grundsätzlich positiv, jedoch letztlich nicht mehr als ein verlängerter Urlaub für die
Väter. Kinder, insbesondere Söhne, bräuchten männliche Identifikationsfiguren,
zumal in Kindergärten, Grundschulen und Betreuungseinrichtungen überwiegend
Frauen tätig seien. Wenn eine Mutter jedoch ­ wie von der WHO empfohlen ­ ihr
neugeborenes Kind mindestens sechs Monate stillen würde, könne der Vater erst ab
dem sechsten Lebensmonat Elterngeld in Anspruch nehmen. Es sei ihm daher nicht
möglich, sich volle zwölf Monate um das Kind zu kümmern. Daher sollten die
möglichen vierzehn Monate Elterngeldbezug flexibel innerhalb der ersten
sechsunddreißig Lebensmonate eines Kindes gewählt werden können.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die ins Internet des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert wurde. 430 Mitzeichner haben die
Petition unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu dem Anliegen eingeholt. Die
parlamentarische Prüfung hatte folgendes Ergebnis:
Die Leistung des Elterngeldes soll es allen Eltern ermöglichen, sich im ersten Jahr
nach der Geburt selbst um ihr Kind zu kümmern und einen finanziellen ,,Schonraum"
schaffen, indem zu 67 Prozent - bei Geringverdienern bis zu 100 Prozent - des
wegfallenden Erwerbseinkommens ersetzt werden. Erwerbsunterbrechungen
insbesondere der Mütter verursachen für Familien oft unaufholbare Nachteile
gegenüber kinderlosen Paaren. Je länger und häufiger und je später die
Erwerbstätigkeit ausgesetzt wird, umso schlechter sind die Rückkehrmöglichkeiten,
Karrierechancen und die Möglichkeit der Altersvorsorge. Zugleich besteht im ersten
Lebensjahr eines Kindes ein besonderer Unterstützungsbedarf. Der besondere
Betreuungsbedarf des Neugeborenen erfordert die Schaffung eines Schonraums, so
dass das Elterngeld ­ diesen Überlegungen folgend ­ auf die ersten zwölf bzw.
vierzehn Lebensmonate des Kindes konzentriert wird. Es besteht auch die
Möglichkeit, das Elterngeld bei Auszahlung hälftiger Monatsbeträge länger zu
beziehen. Das Elterngeld bietet in seiner Ausgestaltung ein hohes Maß an
Flexibilität. Es passt sich ganz unterschiedlichen Familien- und
Einkommenssituationen an. Die Eltern können ihren Elterngeldbezug in
verschiedenen Varianten unter einander aufteilen. Sie können das Elterngeld
parallel, nacheinander oder abwechselnd innerhalb der ersten vierzehn
Lebensmonate ihres Kindes nutzen. Ein Elternteil kann mindestens für zwei und
höchstens für zwölf Monate das Elterngeld erhalten. Zwei weitere Monate ­ die
sogenannten Partnermonate ­ kommen hinzu, wenn beide Eltern die Leistung
nutzen und mindestens zwei Monate eine Minderung des Erwerbseinkommens
eintritt.
Die Ergebnisse der aktuellen Evaluation zeigen, dass die Eltern den mit dem
Elterngeld angebotenen Schonraum nach der Geburt nutzen. Das Elterngeld
begünstigt eine frühe Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit nach einem Jahr und
ermöglicht bereits während der Bezugszeit die von den Eltern gewünschte
Teilzeitarbeit. Das Elterngeld schafft daher eine verbesserte Vereinbarkeit von
Familie und Beruf. Insbesondere den Vätern hilft es dabei, sich aktiv an der
Kinderbetreuung zu beteiligen. Seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 ist die
Zahl der Väter, die sich unterstützt durch das Elterngeld mit der Erziehung und
Betreuung ihres Kindes widmen, kontinuierlich angestiegen. Im Jahr 2007 haben
nach der Statistik zum Elterngeld 10,5 % Väter Elterngeld in Anspruch genommen,
im Jahr 2008 15,6 % und im Jahr 2009 18,6 %. Vor Einführung des Elterngeldes lag
der Väteranteil bei nur 3,5 %.
Nach den Ausführungen des BMFSFJ würde die angeregte Veränderung des
Elterngeldes, d. h. die Erweiterung des Zeitraumes, innerhalb dessen es
beansprucht werden kann, auf die Dauer von drei Jahren den Zielen des
Elterngeldes, den Familien einen finanziellen Schonraum zu schaffen, um in der
ersten Lebensphase für ihr Kind da sein zu können und ihnen zugleich den
beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern, widersprechen. In dieser Wahlperiode ist
zwar eine Weiterentwicklung des Elterngeldes in der Diskussion. Die konkret von der
Petentin gewünschte Änderung wird vom Petitionsausschuss jedoch nicht
unterstützt. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden kann.

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Ich, Vater dreier Kinder im Alter von 5 und 3 Jahren und 7 Monaten befinde mich gerade in Elternzeit. Da ich Alleinverdiener bin, waren "nur" die zwei Monate drin. Für meine beiden großen ist es toll, daß Papa zu Hause ist. Das Kleine, für das ich die ...

Zitat von: Nutzer509621 am 04. April 2010, 22:47:57
Der Argumentation dass es insbesondere zwischen dem 14. Monat und dem 3. Lebensjahr eine Lücke gibt kann ich nicht folgen.

Solange man Elterngeld bezieht und folgli...


Zitat von: Nutzer509621 am 04. April 2010, 22:47:57
Der Argumentation dass es insbesondere zwischen dem 14. Monat und dem 3. Lebensjahr eine Lücke gibt kann ich nicht folgen. Hiernach müsste das Elterngeld doch eigentlich bis...

Zitat von: Nutzer509621 am 04. April 2010, 22:47:57
Der Argumentation dass es insbesondere zwischen dem 14. Monat und dem 3. Lebensjahr eine Lücke gibt kann ich nicht folgen. Hiernach müsste das Elterngeld doch eigentlich bis ...

Der Argumentation dass es insbesondere zwischen dem 14. Monat und dem 3. Lebensjahr eine Lücke gibt kann ich nicht folgen. Hiernach müsste das Elterngeld doch eigentlich bis zur Berufstätigkeit des Kindes ausgedehnt werden weil auch die Entwicklung des...

Dass es zwischen dem 14. Lebensmonat und dem 3. Lebensjahr eine Lücke gibt, ist unbestritten. Diese Petition hier könnte daran aber nichts ändern. Das Thema Fremdbetreuung passt deshalb meines Erachtens nicht wirklich. Hier geht es ja "nur" darum, insg...

Ich möchte gerne noch einen sehr wichtigen Punkt hervorheben, was das Thema  " Fremdbetreuung " betrifft.

Der gesetztliche Anspruch auf einen Kindergartenplatz besteht erst ab dem  3. Lebensjahr des Kindes.

Krippenplätze sind Mangelware - wären aber dr...

Zitat von: Bärenhunger am 31. März 2010, 19:55:21
Sicher ist das Abpumpen umständlich, aber machbar. Und wenn eine Frau nicht stillen kann, muss das Kind auch warten, bis die Milch warm ist. Natürlich ist das nicht ide...

Sicher ist das Abpumpen umständlich, aber machbar. Und wenn eine Frau nicht stillen kann, muss das Kind auch warten, bis die Milch warm ist. Natürlich ist das nicht ideal, aber ich denke, dass solch eine Petition samt ihrer Argumentation  letztl...

Eine Verlängerung des Elterngeldes (auch eine Entkopplung) wäre sehr gut, da auch wir der Überzeugung sind, dass Kinder mind. in den ersten beiden Jahren am besten von ihren Eltern betreut werden sollten. Ab 3 Jahren bietet sich eine Fremdbetreuung an,...

Unser Sohn ist jetzt zweieinhalb Jahre alt und ich betreue ihn zuhause zusammen mit seiner 8 Monate alten Schwester. Wir hätten gern einen Krippenplatz für ihn gehabt, aber in München ist es sehr schwer einen zu bekommen und wenn man als Mutter oder Va...

Ich denke nicht, dass das Stillen ein maßgebliches Argument ist, denn die Mutter kann die Milch ja für den Zeitraum ihrer Berufstätigkeit abpumpen, sodass der Vater die Muttermilch mit der Flasche geben kann.

Wenn man sich vor Augen hält, dass Männer ...

Zitat von: Memphis am 17. März 2010, 02:21:42
Wir wollen doch mal die Kirche im Dorf lassen! Elterngeld gibt es deshalb nur für die ersten 14 Monate, weil bis zu diesem Zeitpunkt die Erziehung nur durch die Eltern adäquat vor...

Zitat von: Memphis am 17. März 2010, 02:21:42
Ab dem 14 Monat kann ein Kind zumeist bedenkenlos in einer Kindertagesstätte etc. untergebracht werden, wo es eine kindgerechte pädagogische Erziehung erfährt (was in dem Maße Elt...

Zitat von: Memphis am 17. März 2010, 02:21:42
Ab dem 14 Monat kann ein Kind zumeist bedenkenlos in einer Kindertagesstätte etc. untergebracht werden, wo es eine kindgerechte pädagogische Erziehung erfährt
Wo ist die...

Wir wollen doch mal die Kirche im Dorf lassen! Elterngeld gibt es deshalb nur für die ersten 14 Monate, weil bis zu diesem Zeitpunkt die Erziehung nur durch die Eltern adäquat vorgenommen werden kann! Ab dem 14 Monat kann ein Kind zumeist bedenkenlos i...

Ohne ersten Forenbeitrag des Petenten

Hinweis der Moderatoren:

Beginnen Sie bitte die Diskussion auf der Grundlage der Petition und deren Begründung.

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erstellt am 07.03.2010
lief bis 28.04.2010

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