18.05.2012

petition24

Grundgesetz - Annahme von Verfassungsbeschwerden durch das Bundesverfassungsgericht

Status: in der Abstimmung Lief bis vor 2 Monate

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...den Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4a GG über Verfassungsbeschwerden zu streichen und durch einen neuen Absatz 2 wie folgt zu ersetzen:

Auf Grund der entwicklten Rechtsprechung der letzten 60 Jahre ist der Individualrechtsschutz von den beiden Senaten geklärt worden. Um zukünftig die Eingänge von Verfassungsbeschwerden stark reduzieren zu können ist es nötig dies durch eine zwingende Regelung zu ersetzen, die nicht mehr Individualrechtsschutz suggeriert, sondern klarstellt, dass eine Verfassungsbeschwerde nur dann zur Entscheidung angenommen wird, wenn die Annahme zur Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage oder für den Schutz der Grundrechte auf Grund von allgemeiner Bedeutung erforderlich ist, also ein über den Einzelfall hinausgehendes Ziel hat. Das erhält vor allem die Entscheidungsspielräume, die das Bundesverfassungsgericht zur Wahrung seiner Aufgaben benötigt. Dies verlangt auch klare und zwingende gesetzliche Grundlagen für die Begründungsanforderung im Bundesverfassungsgerichtsgesetz, damit vor allem informierte Rechtsanwälte klarstellend wissen, dass die Betroffenheit des Beschwerdeführers nur noch dann Anlass zur Entscheidung der Sache bietet, wenn er sich die Darlegungen nur noch über sein persönliches Interesse hinaus auswirken.

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Wer entscheidet hier was von öffentlichem Interesse ist? Wenn sich ein Bürger von der Justiz oder Gesetzgebung in seinen Verfassungsmäßigen Rechten verletzt wird, wer soll dann hier Richten? Verfassungsbeschwerde also nur für Reiche und Unternehmen???

Zitat von: Geo-Icewolf am 27. Februar 2012, 15:44:38
Das Problem liegt vielleicht ganz woanders. Meiner Meinung nach ist die derzeitige Überflutung des Rechtssystem zweierlei Dinge verschuldet:
1. Die Gerichte haben zu wenig ...

Das Problem liegt vielleicht ganz woanders. Meiner Meinung nach ist die derzeitige Überflutung des Rechtssystem zweierlei Dinge verschuldet:
1. Die Gerichte haben zu wenig Personal.
2. Rechtsbeugung.

Fast jedes 2. Gerichtsurteil legt sich das "Gesetz" ...

Ein klassisches ja gerade zu lehrreiches Paradestück ist das folgende einstweilige Anordnungsverfahren beim Bundesverfassungsgericht vom 17.2.2011, was zeigt warum die Petition berechtigt ist. Denn mit solchen juristischen Quatsch muss sich das ...

Der Artikel 93 GG 4a schützt den Jedermann vor der öffentlichen Gewalt, auch vor Sonderrechten und wirtschaftlichen Interessen von Interessensgruppen.

Ein einfaches Beispiel ist die Problematik durch den Anwaltzwang. Während das OLG Bamberg (Ws 472 / ...

Zitat von: Nutzer1062393 am 22. Februar 2012, 12:43:43
Das Bundesverfassungsgericht ist natürlich auch keine heilige Kuh die Fehlerlos ist. Da werden schon mal höhere Anforderungen an die Substantiierung und Darlegung einer V...

Das Bundesverfassungsgericht ist natürlich auch keine heilige Kuh die Fehlerlos ist. Da werden schon mal höhere Anforderungen an die Substantiierung und Darlegung einer Verfassungsbeschwerde oder einstweiliger Anordnung gelegt, wenn das Gericht paar tu...

Nicht Mitgezeichnet

Der Zugang zum Bundesverfassungsgericht ist doch ohnehin schon eingeschränkt, dass man sich nur in besonderen Fällen direkt an dieses wenden kann. Bei vielen anderen Fällen muss zuerst der Rechtsweg ausgeschöpft werden.

Keine Mitzeichnung'! Durch diese Änderung würden die Rechte des Einzelnen eingeschränkt! Es ist doch jetzt bereits so, dass das Verfassungsgericht Beschwerden auch heute schon ablehnen kann - und es (leider) oft auch tut mit der Begründung: "nicht von ...

Zitat von: Der_Max am 01. Februar 2012, 13:57:31
Ebenfalls keine Mitzeichnung!

Im ersten Abschnitt des Grundgesetzes werden die individuellen Menschenrechte über Staatsinteresse gestellt, es ist Auftrag des Staates genau dies...

Keine Mitzeichnung.
Die Verfassungsbeschwerde ist eine dringend notwendige Einrichtung, dies umsomehr, als die Regierungen und Parlamente in Deutschland nicht einmal mehr den Anschein der Gesetzes- und Verfassungstreue wahren und die Bevölkerung verrat...

Hinweis der Moderation:

Bitte bleiben Sie beim Thema der Petition und diskutieren Sie dieses sachlich. Unsachliche Äußerungen sowie Beiträge, die in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Thema der Petition stehen, sind in den Foren dieser Se...

Dieser Beitrag wurde vom Moderator gelöscht, da er in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Thema der Petition stand.
Bitte beachten Sie die Richtlinie.

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Zitat von: lichthafen am 09. Februar 2012, 14:20:37
Die Äußerungen kann man im Petitionsforum nachlesen.
Ich habe solche Äußerungen nicht gemacht mein einziger Beitrag war Antwort # 3. Und wenn sie mir ein Gespräch ...

Zitat von: Jürgen Richter am 09. Februar 2012, 14:13:57
Jetzt ist Schluss mit lustig diskutieren sie sachlich und mit den Nutzern die mit ihnen diskutieren aber Unterlassen sie persönliche Unterstellungen meiner Person über Ä...

Zitat von: F117 Nighthawk am 09. Februar 2012, 13:27:43
Zitat
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...

Zitat von: Nutzer755551 am 09. Februar 2012, 13:00:49
Mit dieser Masche nur halbe Sätze und noch dazu aus dem Kontext wieder zu geben zeigen das sie krampfhaft versuchen aus Querulants dagegen zu reden.

Nein, Querule...

Zitat
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