Der Deutsche Bundestag möge rechtliche Klarheit schaffen, wie Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen über das Persönliche Budget abgerechnet werden dürfen.
Mit der Einführung des Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderungen, können Betroffene über öffentliche Gelder verfügen, um für sie maßgeschneiderte Angebote selber zusammenstellen zu können. Ziel war mehr Selbstbestimmungsmöglichkeit und Rechte für Menschen mit Behinderungen.