Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auch Menschen mit schwerer geistiger und/ oder mehrfacher Behinderung
- Momentan werden Menschen mit schwerer geistiger und / oder mehrfacher Behinderung fast automatisch in separaten Einrichtungen oder Gruppen untergebracht, wie sie in §136 Abs.3 SGB IX benannt werden. Dies führt zu einer erneuten Ausgrenzung, sogar aus der Gruppe der Menschen mit einer geistigen Behinderung.