Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die Sondervergütung "Sachleistungskonto" von rd. 1.000,00 €/Mt. für jeden Abgeordneten wird ersatzlos sofort aufgehoben / gestrichen. Sollte ein Abgeordneter über sein kostenfreies Büro, und mtl. steuerfreie Kostenpauschalde von derzeit 3.868 €/Mt. Ausgaben als Abgeordneter haben, so kann er dies wie jeder Freiberufler, Unternehmer und Arbeitnehmer steuerlich geltend machen.
Lt. Bund der Steuerzahler-Info mit der Zeitschrift 01/10 auf Seie 20 hat jeder Abgeordneter zusätzlich zur Kostenpauschale und seinem kostenfrei zur Verfügung gesetellte Abgeordnetenbüro mtl. rd. 1.000 € für zusätzliche Sachleistungen zur Verfügung, die auch voll ausgeschöpft werden, damit es nach der Kameralistischen Buchführung im Öffentlichen Dienst im Folgejahr nicht zu einer entsprechenden Kürzung kommt. Dies halte ich für unerträglich. Insbesondere in der heutigen Zeit der leeren Kassen. Wo kommen wir denn sonst hin???
Sollte ein Abgeordneter über sein kostenfreies Büro, und mtl. steuerfreie Kostenpauschalde von derzeit 3.868 €/Mt. Ausgaben als Abgeordneter haben, so kann er dies wie jeder Freiberufler, Unternehmer und Arbeitnehmer steuerlich geltend machen.
Siegfried Freitag Leistungen an Mitglieder des Deutschen
Bundestages
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.12.2011 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte die Abschaffung der Sachleistungskonten für Mitglieder des
Deutschen Bundestages erreichen.
Zur Begründung wird angeführt, ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages
erhalte neben einem kostenfreien Büro monatlich eine steuerfreie Kostenpauschale
in Höhe von gegenwärtig 3.868 Euro pro Monat. Zusätzlich stünden ihm pro Monat
rund 1.000 Euro für zusätzliche Sachleistungen zur Verfügung, die auch voll
ausgeschöpft würden, damit es nach der kameralistischen Buchführung im
folgenden Jahr nicht zu einer entsprechenden Kürzung komme.
Vor diesem Hintergrund fordert der Petent die ersatzlose Streichung des Kontos für
Sachleistungen. Falls ein Abgeordneter Ausgaben habe, die über die steuerfreie
Kostenpauschale hinausgingen, könne er diese wie jeder Freiberufler oder
Unternehmer steuerlich geltend machen.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens des Petenten wird auf die von ihm
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 2.033 Mitzeichnungen sowie
30 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundestagsverwaltung wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages
zur Ausübung ihres Mandates sowie zur Abgeltung der dadurch veranlassten
Aufwendungen Geld- und Sachleistungen gemäß § 12 Abgeordnetengesetz (AbgG)
erhalten.
Zu diesen Leistungen gehört beispielsweise die Bereitstellung eines eingerichteten
Büros am Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin und die Bereitstellung und
Nutzung des gemeinsamen Informations- und Kommunikationssystems des
Deutschen Bundestages. Zu den Geldleistungen gehört eine monatliche
Kostenpauschale zur Abdeckung insbesondere der Kosten der Einrichtung und
Unterhaltung von Wahlkreisbüros außerhalb des Sitzes des Deutschen Bundestages
sowie ein jährliches Budget in Form eines Sachleistungskontos in Höhe von bis zu
12.000 Euro.
Aus diesem Budget müssen sich die Mandatsträger die nicht als Sachleistung
bereitgestellte, aber von Amts wegen zur Verfügung zu stellende Ausstattung selbst
beschaffen. Beispielsweise sind dies Büro- und EDV-Verbrauchsmaterialien für das
Büro in Berlin, die IT-Ausstattung der Wahlkreisbüros sowie mobile Telefongeräte
und Mobil- und Festnetzverträge. Die Auslagen vom Sachleistungskonto werden den
Abgeordneten nach Vorlage und Prüfung der entsprechenden Belege erstattet.
Jeder Abgeordnete entscheidet jedoch selbst über die Anschaffungen.
In diesem Zusammenhang weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass dieses
Konto von den Parlamentariern nur in den seltensten Fällen ausgeschöpft wird. Der
am Jahresende verbleibende Betrag verfällt und kann nicht in das folgende Jahr
übertragen werden.
Der Petitionsausschuss ruft in Erinnerung, dass der Präsident des Deutschen
Bundestages das Thema "Konto für Sachleistungen" im Ältestenrat des Deutschen
Bundestages zur Sprache gebracht hat. Auf seine Anregung hin wird der Ältestenrat
nun Vorschläge erarbeiten lassen, wie die Nutzung des Kontos für Sachleistungen in
der Zukunft neu gestaltet werden soll. Dabei soll zugleich eine unnötige
Bevormundung und zusätzlicher Verwaltungsaufwand vermieden werden. Der
Petitionsausschuss äußert die Überzeugung, dass über die nunmehr ergriffenen
Maßnahmen eine Lösung gefunden wird, über die eine angemessene
Verfügbarmachung von Sachleistungen erreicht wird.
Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen im
Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen.
Ich würde jedem Abgeordneten noch problemlos 10000€ für rein private Zwecke drauflegen, wenn sie dafür sorgen, dass im System nicht so unglaublich viel Geld beispielsweise durch die Bugetproblematik verblasen wird. Da lassen die im Dezember hier auf de...
Hallo,
Wenn diese Berufspolitiker wenigstens das machen würden, was wir, ihre Auftraggeben und Bezahler, von ihnen wollen, dann könnten sie auch leistungsgerechte Bezahlung bekommen.
So jedoch sollten wir uns mal fragen, wem nützt das, was diese Leute machen...
Es ist doch echt nicht zu fassen!!!! Es reicht!!! Diese sch*** Politiker machen sich da oben ein geiles Leben und das Fußvolk darf zusehen??? HÖRT ENDLICH AUF DAMIT!!!!
Es ist doch auch völlig egal, welche dieser miesen Parteien man wählt...
Hallo
Ich finde diese Petition auch gut!
Wenn wirklich Ausgaben existieren, die notwendig waren, kann man jene Kosten im Nachhinein durch eine Prüfung steuerlich absetzen.
Ich weiß jetzt nicht genau, wie es bei den großen Unternehmen ist, aber jeder a...
@ Gisele
Nun, so könnte sich auch ein Politiker einen neuen Computer, ein neues Laptop, neues Handy etc. "ansparen" können. Für Kugelschreiber, Papier, Füller und Tinte würde er eh monatlich Geld ausgeben müssen !? Ich fände das durchaus in Ordnung.
Sc...
Nunja, ich bin gegen die Streichung des Sachleistungskontos. Auch Politikern dürfen Arbeitsmittel zugestanden werden.
Man sollte lediglich die Geldmenge reduzieren, dafür nicht verbrauchtes Budget als "Guthaben " stehen lassen.
Wer weiss ob ohne Sachle...
Leider ist es ja so, dass die Abgeordneten insgesamt 12.000 EUR im Jahr als Sachleistung zur Verfügung haben. Wird das Budget nicht ausgeschöpft, verfällt es.
Hier sehe ich den Haken. Würde der Abgeordnete nur 500 EUR monatlich zur Verfügung haben, das...
Anstatt dies und das zu streichen, sollte man sich überlegen, nach dem Gleichstellungsprinzip zu handeln bzw. sein Recht ein zu klagen bzw. ein zu fordern. Ich meine, alle Rechte und/oder Privilegien der Bundestagsabgeordnete müssten für eigentlich für...
Anstatt dies und das zu streichen, sollte man sich überlegen, nach dem Gleichstellungsprinzip zu handeln bzw. sein Recht ein zu klagen bzw. ein zu fordern. Ich meine, alle Rechte und/oder Privilegien der Bundestagsabgeordnete müssten für eigentlich für...