18.05.2012

petition24

Mietrecht - Schadenersatzregelungen bei Schimmelbefall einer Mietwohnung

Status: in der Abstimmung Lief bis vor 2 Monate

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei Schimmelbefall der Wohnung und die damit einhergehende Zerstörung von Möbeleigentum des Mieters dieser diese auch ersetzen muss. Weiterhin eine Sanierung nach Schimmelbefall nicht als Mieterhöhung aufgeschlagen werden darf- mit der Begründung, dass es sich um eine Modernisierung gehandelt hätte. (Siehe auch Beseitigungspflichten bei Asbest durch den Vermieter) Es handelt sich vielmehr um eine Sanierung, welche eben nicht mit einer Mieterhöhung einhergehen kann.

Der Vermieter hat die Pflicht für einen ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung zu sorgen. Stellen sich jedoch Bausubstanzschäden heraus, welche zudem noch zum Schimmelbefall der Wohnung führen- und somit die Gesundheit aller Mieter schädigt, hat der Mieter zwar das Recht die Miete zu mindern, jedoch nur zu einem kleinen Teil.

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Zitat von: rupert1159 am 28. Februar 2012, 19:37:16
Geschützt wären Sie lediglich vor versteckten Mängeln.
Analogie zur Wohnung: Wenn ich blauäugig eine Billig-Bude miete,ohne mir die anzusehen (Schimmel kann man SEHEN und
vo...

Zitat von: Der_Max am 28. Februar 2012, 09:09:45
Wenn Sie sich ein Auto kaufen, in dessen Sitzgeomatrie nur Linkshänder bis 1,45m Körpergröße wiederfinden, werden Sie sich an den Hersteller wenden. Wenn Sie sich ein solches ...

Zitat von: MisterX02 am 28. Februar 2012, 11:02:14
Ok. dann wollen Sie also amerikanische Verhältnisse, bei denen Autofahrer Bremse und Gaspedal verwechseln und der Hersteller in langfristigen und teuren Untersuchungen nachwe...

Ok. dann wollen Sie also amerikanische Verhältnisse, bei denen Autofahrer Bremse und Gaspedal verwechseln und der Hersteller in langfristigen und teuren Untersuchungen nachweisen muss, das die Amis Deppen sind? Schließlich haben die das Auto ja nicht g...

Zitat von: Nutzer25274 am 28. Februar 2012, 05:47:39
Zitat von: Der_Max am 30. Januar 2012, 15:44:07
Dieser ganze Kram sollte mich als Mieter innerhalb sehr weiter Grenzen nicht zu interessieren br...

Zitat von: Huluvu424242 am 27. Februar 2012, 21:53:26
Was ich mit diesen Beispielen sagen will ist. Jemand der Wohnraum schafft und vermietet besitzt eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Er kann nicht einfach um Gel...

Zitat von: Der_Max am 30. Januar 2012, 15:44:07
Dieser ganze Kram sollte mich als Mieter innerhalb sehr weiter Grenzen nicht zu interessieren brauchen. Soll man erst Dipl.Ing Bauwirtschaft sein, bevor man eine Wohnung mietet...

Wieder mal eine dieser Debatten im Kreis - siehe meine Zuschrift unter #41:

Zitat
Wie schon geschrieben: der eigentliche Petitionsgegenstand hat sich durch die laufende Rechtsprechung schon erledigt. Liegt der Schimmelbefall im Verschulden des Vermiet...

"2) Sie halten Pflanzen in der Wohnung!
Ja das ist völlig korrekt und nicht verboten - in einer Wohnung sollte so etwas möglich sein"

Paar Primeln oder Gewächshaus....?


"3) Sie haben die Schränke zu dicht an die Wände gestellt.
Das liegt daran, das so ...

Zitat von: [Nico] am 09. Februar 2012, 21:32:53
Keine Mitzeichnung.

In vielen Fällen trägt der Mieter Schuld oder zumindest Mitschuld am Schimmelpilzbefall der Wohnung. Das bedeutet, dass sich ein solcher meist alleine...

Hallo,
der erste Satz gibt mir zu denken und sollte evtl. anders formuliert werden. Hier das Original:

Zitat
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei Schimmelbefall der Wohnung und die damit einhergehende Zerstörung von Möbeleigentum des Miet...

Wir sind beruflich häufig mit der Sanierung von Schimmelschäden beschäftigt - dabei teilt sich die "Schuld" ungefähr zur Hälfte auf falsches Nutzen (z.B. Lüften oder Heizen) und Mängel der Bausubstanz. Eine eindeutige vorher zugewiesen Schuld und Zahlu...

Danke für Ihre Ausführungen. Ja, da stimme ich Ihnen absolut zu. Es muss tatsächlich gesetzlich geregelt werden, wie festgestellt werden kann, dass Schimmelbildung durch Feuchtigkeit im Mauerwerk, Baupfusch oder eben durch mangelhaftes Lüften verursach...

Zitat von: [Nico] am 09. Februar 2012, 21:32:53
Keine Mitzeichnung.

In vielen Fällen trägt der Mieter Schuld oder zumindest Mitschuld am Schimmelpilzbefall der Wohnung. Das bedeutet, dass sich ein solcher meist alleine...

Interessant- gerade höre (und sehe) ich, dass bei Mietern einer bestimmten "Heuschreckengesellschaft" tagelang die Heizungen ausgefallen waren bei minus 15 Grad! Und nichts wurde unternommen- der Schimmel blüht zwischenzeitlich. Der Gutachter bestätigt...

Zitat von: Wuttier am 10. Februar 2012, 22:01:45
Zitat von: Lalune58 am 10. Februar 2012, 14:23:47
[

Danke für Ihre Hinweise Tracy, ich habe da wohl einiges missverstanden, oder aber zu oberflächlic...

Zitat von: Lalune58 am 10. Februar 2012, 14:23:47
[

Danke für Ihre Hinweise Tracy, ich habe da wohl einiges missverstanden, oder aber zu oberflächlich betrachtet. Ist durch ein Gutachten nachgewiesen, dass der Schimmel auf Ba...

Zitat von: Tracy am 10. Februar 2012, 00:10:04
Zitat von: [Nico] am 09. Februar 2012, 21:32:53
Keine Mitzeichnung.

In vielen Fällen trägt der Mieter Schuld oder zumindest Mitschuld am Schimme...

Zitat von: [Nico] am 09. Februar 2012, 21:32:53
Keine Mitzeichnung.

In vielen Fällen trägt der Mieter Schuld oder zumindest Mitschuld am Schimmelpilzbefall der Wohnung...........

Bitte erst genau lesen- hier ...

Tatsächlich liest es sich so, als würden Mieter für die Schäden an ihren Möbeln aufkommen sollen- jedoch ist natürlich der Vermieter gemeint, welcher für diese Schäden aufkommen muss.

In der Begründung ist es aber (hoffe ich) klarer form...

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erstellt am 25.10.2011
lief bis 28.02.2012

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