Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei Schimmelbefall der Wohnung und die damit einhergehende Zerstörung von Möbeleigentum des Mieters dieser diese auch ersetzen muss. Weiterhin eine Sanierung nach Schimmelbefall nicht als Mieterhöhung aufgeschlagen werden darf- mit der Begründung, dass es sich um eine Modernisierung gehandelt hätte. (Siehe auch Beseitigungspflichten bei Asbest durch den Vermieter) Es handelt sich vielmehr um eine Sanierung, welche eben nicht mit einer Mieterhöhung einhergehen kann.
Der Vermieter hat die Pflicht für einen ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung zu sorgen. Stellen sich jedoch Bausubstanzschäden heraus, welche zudem noch zum Schimmelbefall der Wohnung führen- und somit die Gesundheit aller Mieter schädigt, hat der Mieter zwar das Recht die Miete zu mindern, jedoch nur zu einem kleinen Teil.
Ok. dann wollen Sie also amerikanische Verhältnisse, bei denen Autofahrer Bremse und Gaspedal verwechseln und der Hersteller in langfristigen und teuren Untersuchungen nachweisen muss, das die Amis Deppen sind? Schließlich haben die das Auto ja nicht g...
Wieder mal eine dieser Debatten im Kreis - siehe meine Zuschrift unter #41:
"2) Sie halten Pflanzen in der Wohnung!
Ja das ist völlig korrekt und nicht verboten - in einer Wohnung sollte so etwas möglich sein"
Paar Primeln oder Gewächshaus....?
"3) Sie haben die Schränke zu dicht an die Wände gestellt.
Das liegt daran, das so ...
Hallo,
der erste Satz gibt mir zu denken und sollte evtl. anders formuliert werden. Hier das Original:
Wir sind beruflich häufig mit der Sanierung von Schimmelschäden beschäftigt - dabei teilt sich die "Schuld" ungefähr zur Hälfte auf falsches Nutzen (z.B. Lüften oder Heizen) und Mängel der Bausubstanz. Eine eindeutige vorher zugewiesen Schuld und Zahlu...
Danke für Ihre Ausführungen. Ja, da stimme ich Ihnen absolut zu. Es muss tatsächlich gesetzlich geregelt werden, wie festgestellt werden kann, dass Schimmelbildung durch Feuchtigkeit im Mauerwerk, Baupfusch oder eben durch mangelhaftes Lüften verursach...
Interessant- gerade höre (und sehe) ich, dass bei Mietern einer bestimmten "Heuschreckengesellschaft" tagelang die Heizungen ausgefallen waren bei minus 15 Grad! Und nichts wurde unternommen- der Schimmel blüht zwischenzeitlich. Der Gutachter bestätigt...
Tatsächlich liest es sich so, als würden Mieter für die Schäden an ihren Möbeln aufkommen sollen- jedoch ist natürlich der Vermieter gemeint, welcher für diese Schäden aufkommen muss.
In der Begründung ist es aber (hoffe ich) klarer form...