Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Einkommensfreibetrag bei Witwen-/Witwerrenten in den Rentengebieten Ost und West auf einer einheitlichen Basis, nämlich auf der des Rentenwertes (West), ermittelt wird. Damit soll erreicht werden, dass die derzeitige Praxis, von einer von vornherein niedrigeren Rente (Ost) einen höheren anzurechnenden Einkommensbetrag abzuziehen, nicht mehr angewendet wird, und damit ein Tatbestand, der gegen die Gleichbehandlung verstößt, beseitigt wird.
Die Freibeträge vom Einkommen, die bei Witwen-/Witwerrenten zum Ansatz kommen, werden, wie die Renten selbst, auf der Basis der Rentenwerte (Ost = 24,13) und (West = 27,20) ermittelt. Die Einkommensfreibeträge sind demnach im Rentengebiet West höher als Rentengebiet Ost. Das führt dazu, dass bei gleichem Einkommen die Differenz zwischen Rente und nicht angerechnetem Einkommen im Osten größer ist als im Westen. Wenn die Differenz größer ist, ist davon auch der 40-%-Betrag, der von der Rente abgezogen wird, höher. Es wird also - bei gleichem Einkommen - im Osten von der ohnehin niedrigeren (auf Basis des Rentenwertes (Ost) ermittelten) Rente ein höherer Einkommensanrechnungsbetrag abgezogen. Dies stellt eine zweimalige Schlechterstellung der Witwen/Witwer im Rentengebiet Ost dar.
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Die Begründung soll am Beispiel belegt werden.
Angenommene Ausgangswerte:
- 30 Rentenpunkte
- Rentenwert (Ost) = 24,13
- Rentenwert (West) = 27,20
- zugrundeliegendes Bruttomonatseinkommen (nach Abzug von 40 %) = 1.000,00 Euro
Rente Ost = 30 x 24,13 = 723,90 Euro
Freibetrag Ost = 26,4 x 24,13 = 637,03 Euro
anzurechnendes übersteigendes Einkommen = 1.000 - 637,03 = 362,97 Euro
davon 40 % = 145,19 Euro
monatliche Rente Ost = 723,90 -145,19 = 578,71 Euro
Rente West = 30 x 27,20 = 816,00 Euro
Freibetrag West = 26,4 x 27,20 = 718,08 Euro
anzurechnendes übersteigendes Einkommen = 1.000,00 - 718,08 = 281,92 Euro
davon 40 % = 112,77 Euro
monatliche Rente West = 816,00 - 112,77 = 703,23 Euro
Aus einer anfänglichen Rentendifferenz von 92,10 Euro wird durch die nochmalige Schlechterstellung eine Differenz von 124,52 Euro.
Wenn im Rentengebiet Ost der Einkommensfreibetrag, wie mit der Petition gefordert, auf der Basis des Rentenwertes (West) ermittelt würde, ergäben sich folgende Werte:
Rente Ost = 30 x 24,13 = 723,90 Euro
Freibetrag West = 26,4 x 27,20 = 718,08 Euro
anzurechnendes übersteigendes Einkommen = 1.000,00 - 718,08 = 281,92 Euro
davon 40 % = 112,77 Euro
monatliche Rente Ost = 723,90 - 112,77 = 611,13 Euro
Die Rentendifferenz Ost/West würde damit auch nach der Einkommensanrechnung weiterhin nur 92,10 Euro betragen.
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Zusammenfassung:
Die unterschiedlichen Rentenwerte (Ost) und (West) führen im Rentengebiet Ost zu niedrigeren Renten. Nicht zu akzeptieren ist die nochmalige deutliche Schlechterstellung im Rentengebiet Ost, die aus der derzeitigen Praxis der Einkommensanrechnung bei Witwen-/Witwerrenten resultiert.
Naturgesetz:
Wo es was umsonst gibt, wird die Schlange derer, die haben wollen immer länger.
Jetzt kommen die noch dazu. die fordern ohne zu geben.
Botschaft aller Politiker : Lebe dein Leben, um die deine Probleme müssen sich die andern kümmern.
Wir ...
Grundsätzlich muss es eine Gleichstellung zwichen Ost und West geben, ansonsten ist unsere Verfassung hinfällig, und damit unser ganzer Staat. Gebt der Regierung nicht die Möglichkeit unser Land zu spalten, wählt eine NEUE Regierung.
Ich würde den Petenten gern auch noch fragen- wie es denn gehandhabt werden soll wenn (wie in unserer Firma) Menschen aus den neuen Bundesländern in den alten Bundesländern arbeiten und verdienen- aber ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern behalten...
Natürlich meine ich es so, dass z. B. eine Frau oder ein Mann - welcher z.B. 45 Jahre lang gearbeitet hat- ihre/seine Rente auch bekommen soll. Ist jedoch ein verheiratetes Paar aufgrund von Kindererziehung nicht mehr in der Lage doppelt zu verdienen...
Wenn es wirklich zutreffend sein sollte, dass das Gesetz noch aus den 50ér Jahren ist, so ist es wirklich kein Wunder, dass es nicht mehr zeitgemäss ist!
Am besten schafft man auch gleich die Ehe ganz ab, schliesslich stammt sie aus einer Zeit, wo die ...
Meine Meinung zur Witwen- oder Witwerrente ist folgende: Diese Rente sollte dringend überprüft werden. Denn wenn ein Ehepaar verheiratet ist und die Ehefrau z:b. nur kurze Zeit in Teilzeit gearbeitet hat, sollte sie maximal so viel an Witwenrente beko...
Eine sachliche Diskussion ist jedem Gedankenaustausch förderlich. Es soll hier nicht um eine Ost-West-Neid-Debatte gehen. Die Praxis der immer noch geltenden unterschiedlichen Bewertung der Rentenpunkte wird nicht in Frage gestellt.
Ziel der Petition ...
Jetzt ist mir klar warum ich nach 50 Jahre Rentenbeiträge 7,2 % Abzüge habe ,weil ich mit 63 in Rente gehen möchte.
Ich dachte immer ich werde ungerecht behandelt weil ein 65 Jährige mit 45 Beitragsjahren ohne Abzüge in Rente gehen kann.
Nein ich tue d...
Wenn ich das richtig verstehe, haben wir hier eine doppelte Ost-Abstufung: Ein sowieso schon niedrigerer Satz wird auch noch steuerlich schlechter gestellt.
Übrigens zum Thema "Billiger Osten": Die Mieten sind da nix (für viele der Bauten könnte man im...
Okay, Mitzeichnung gibt es, aber nur wenn: Mieten, Nebenkosten und alles andere an das Ost-Niveau angeglichen wird.
Im Osten ist das Leben nunmal einfach günstiger, wozu dann mehr Rente? In München gibt es doch auch nicht mehr nur weil dort alles teure...