Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass eine deutliche Vereinfachung zur Gewährung der Zulagen in der "Riesterrente" erreicht wird.
Die derzeitige Regelung mit der Rückforderung der Zulagen aufgrund einer Vielzahl von Gründen (z.B. Wechsel von unmittelbar auf mittelbar u. umgekehrt u. auch noch unter Berücksichtigung des Partners; Nichtbeantragung von Kindererziehungszeiten, uvm.) und der teilweisen über 2 Jahren dauernden Bearbeitung eines Festsetzungsantrages kann nicht im Sinne einer gewollten Vorsorge für den Bürger sein!