Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...
Mißachtet, gequält, getötet
Johanna Lux
Tiertransporte
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.09.2011 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz – zu überweisen,
b) dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Begründung
Die Petentin fordert Verschärfungen des Tierschutzes.
Sie führt aus, dass die geltenden Tierschutzbedingungen für Tiertransporte aller Art
kontrolliert und verschärft werden müssten. Zudem müsste der Tierschutz bei
Tiertransporten EU-weit vereinheitlicht werden. Tierschlachtungen müssten ortsnah
erfolgen, so dass Langstreckentransporte für lebende Tiere auf ein Mindestmaß
beschränkt und mittelfristig abgeschafft werden könnten. Transporte innerhalb des
europäischen Binnenraums dürften zudem nur durchgeführt werden, wenn sie
sinnvoll und zweckmäßig seien. Dies sei nicht der Fall, wenn lebende Tiere zur
Schlachtung von Deutschland und anderen EU-Ländern in die Schlachthäuser
anderer Länder, z.B. nach Italien, nach Nordafrika oder in den Libanon gebracht
werden würden. Durch die Arbeit der Tierschutzverbände seien die Bedingungen bei
Tiertransporten zwar verbessert worden, jedoch würden immer noch auf engstem
Raum Tiere zusammengepfercht verdursten oder aufgrund ihrer Verletzungen
verenden. Nach der Schlachtung würde das Fleisch nach Deutschland und in andere
EU-Länder zurücktransportiert. Dieser Vorgang sei sinnlos und ein Stopp der
Tiertransporte daher erforderlich.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die ins Internet des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert wurde. 12.064 Mitzeichner haben die
Petition
seiner
im Rahmen
hat
Petitionsausschuss
Der
unterstützt.
parlamentarischen Prüfung eine Stellungnahme des Bundesministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zu dem Anliegen
eingeholt. Die Prüfung hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Der Petitionsausschuss ist der Auffassung, dass beim Tiertransport alle Maßnahmen
zu ergreifen sind, um eine tierschutzgerechte Behandlung der Tiere vom Abgangsbis zum Bestimmungsort zu gewährleisten. Schmerzen, Leiden oder Schäden
müssen vermieden werden.
Insbesondere der Lebendtiertransport über
lange
Strecken kann mit hohen Belastungen für die Tiere verbunden sein. Der Transport
von Schlachttieren sollte weiter reduziert und durch Fleischtransporte ersetzt werden.
Ein gänzlicher Verzicht auf Lebendtiertransporte innerhalb Deutschlands und der
Europäischen Union ist
realistischer Betrachtung nicht möglich, da
jedoch bei
Angebot und Nachfrage Zucht-, Nutz- oder Schlachttiere betreffend häufig
überregional auftreten.
Seit dem 5. Januar 2007 gilt die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von
Tieren beim Transport. Diese soll eine erhebliche Verbesserung bei der
Durchführung von Tiertransporten gewährleisten. Die Einhaltung der Bestimmungen
der Verordnung ist von den zuständigen Behörden und allen an Tiertransporten
Beteiligten sicherzustellen. Der Petitionsausschuss verweist darauf, dass das
eingeführte Erfordernis eines Navigationssystems
für Straßenfahrzeuge bei
Langstreckentransporten der effektiveren Überwachung, z.B. der Einhaltung von
Beförderungs- und Ruhezeiten, dienen soll. An die Ausstattung dieser Fahrzeuge
werden besondere Standards gestellt. Die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 stellt
detaillierte Anforderungen
von
und Planung
die Organisation
an
auch
Tiertransporten, die Behandlung der Tiere und die Sachkunde des Personals. Sie
geht davon aus, dass die größten Belastungen für die Tiere beim Ver- und Entladen
auftreten und hat daher Bestimmungen für die Zeit vor und nach dem Transport
festgelegt, z.B. für spezielle Situationen auf Schlachthöfen, Märkten und in Häfen.
Die Verordnung enthält ein Transportverbot für kranke oder verletzte Tiere sowie die
Verpflichtung zur Versorgung von Tieren, die sich beim Transport verletzt haben oder
anderweitig versorgt werden müssen. Tiertransporte unterliegen bis zum Verlassen
der Europäischen Union
den
nationalen
sowie
gemeinschaftsrechtlichen
Regelungen. Die Einhaltung der Vorschriften wird von den zuständigen Behörden der
Mitgliedstaaten überwacht.
Der Petitionsausschuss verweist darauf, dass Deutschland bereits an die
Europäische Kommission herangetragen hat, dass bei den beschlossenen EGeinheitlichen verbindlichen Normen zum Schutz von Tieren beim Transport weiterer
Änderungsbedarf besteht und dass lange Schlachttiertransporte möglichst zu
vermeiden sind. Tiertransportzeiten sollen in der Europäischen Union weiter begrenzt
werden. Hierbei
ist jedoch zu berücksichtigen, dass Schlachthöfe innerhalb eines
begrenzten Zeitraumes auch von entlegenen Tierhaltungen erreichbar sein müssen.
Der Petitionsausschuss unterstützt das Anliegen der Petentin ausdrücklich und
empfiehlt, die Petition dem BMELV zu überweisen und dem Europäischen Parlament
zuzuleiten.
Die Anträge der Fraktionen der SPD, DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, die Petition dem BMELV zur Erwägung zu überweisen, den Fraktionen
des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und dem Europäischen
Parlament zuzuleiten, wurden mehrheitlich abgelehnt.