Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Mehrwertsteuer komplett vereinheitlicht wird (Streichung aller Ausnahmen) und ein europaweit einheitlicher Satz von 20% angestrebt wird.
Unterschiedliche Mehrwersteuersätze begünstigen Klientelpolitik, födern Betrugsversuche und schaffen bürokratischen Aufwand. Die Beibehaltung unterschiedlicher Sätze kann nicht ausreichend durch soziale Gründe begründet werden.
Philipp Nolte
Umsatzsteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.03.2012 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass die Mehrwertsteuer unter Streichung aller
Auflagen komplett vereinheitlicht wird und ein europaweit einheitlicher Steuersatz
von 20 % anzustreben ist.
Zur Begründung wird dabei im Wesentlichen ausgeführt, dass durch unterschiedliche
Mehrwertsteuersätze Klientelpolitik begünstigt werde und unnötiger bürokratischer
Aufwand entstehe.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der
Bundestages
eingestellt.
Es
gingen
269
102 Diskussionsbeiträge ein.
Internetseite des Deutschen
Mitzeichnungen
sowie
Zu diesem Anliegen liegt eine weitere Mehrfachpetition vor, die wegen des
Sachzusammenhanges in die Prüfung einbezogen wird.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
Stellungnahme
folgt
(BMF) wie
Finanzen
der
des Bundesministeriums
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss ruft zunächst in Erinnerung, dass der Gesetzgeber bei der
Einführung der Umsatzsteuer nach dem Mehrwertsteuersystem in eingehenden
Beratungen eine Gesamtkonzeption für die Besteuerung der
in Deutschland
ausgeführten Umsätze entwickelt hat. Dabei hatte er die verschiedensten
Zielrichtungen im Blick. Dazu zählt beispielweise auch die finanzielle Entlastung von
Familien. Sinn und Zweck der ermäßigten Mehrwertsteuersätze in ihrer
Gesamtkonzeption ist die Schaffung einer Vergünstigung für gesellschaftlich
besonders wichtige Bereiche. Das derzeit geltende Umsatzsteuergesetz (UStG) sieht
daher in § 12 UStG die Anwendung eines allgemeinen Steuersatzes von 19% und für
bestimmte Leistungen eines ermäßigten Steuersatzes von 7 % vor.
Seitens der Bundesregierung ist beschlossen worden, eine Kommission zur
Überprüfung des deutschen Katalogs der ermäßigten Mehrwertsteuersätze
einzusetzen, welcher der Bundesfinanzminister, der Bundeswirtschaftsminister, der
Chef des Bundeskanzleramtes und die Generalsekretäre der Koalitionsparteien
angehören. Deren Arbeit soll nicht vorgegriffen werden. Im Rahmen ihrer Arbeit wird
sich diese Kommission ebenfalls mit der Frage der Abschaffung der ermäßigten
Mehrwertsteuersätze befassen und die Chancen und Risiken einer Abschaffung im
Einzelnen prüfen und bewerten.
Hinsichtlich des Vorschlages einer Anhebung des Mehrwertsteuersatzes auf 20 %
weist der Petitionsausschuss weiterhin darauf hin, dass er eine derartige Anhebung
aufgrund potenzieller sozialpolitisch kontraproduktiver W irkungen nicht unterstützen
kann.
Im Falle einer Steigerung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes könnten sich zum
Einen neue Anreize zur Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit ergeben. Gemäß
Schätzungen des ifo-Instituts wurden beispielweise im Jahr 2008 ungefähr
17 Mrd. Euro an Umsatzsteuer hinterzogen. Derartige Ausweichanreize werden
durch das derzeit geltende Steuermischsystem abgemildert, während eine Erhöhung
der Umsatzsteuer diese Summe wohl weiter anwachsen lassen würde.
Hinzu kommt der Erfahrungssatz, dass einkommensschwächere Haushalte häufig
dazu gezwungen sind, das gesamte ihnen zur Verfügung stehende Einkommen für
Konsumzwecke einzusetzen und gerade diese Haushalte durch eine Anhebung der
Umsatzsteuer deutlich stärker belastet würden als Haushalte mit hohem Einkommen.
Somit könnten unerwünschte Verteilungswirkungen entstehen.
Weiterhin ruft der Petitionsausschuss in Erinnerung, dass mit einer Erhöhung des
Umsatzsteuersatzes auch wachstumshemmende W irkungen verbunden sein
könnten.
Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss daher, das Petitionsverfahren abzuschließen,
da dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden kann.