Der Petent fordert eine Ergänzung des Sozialgesetzbuchs V, vorzugsweise eine Erweiterung des § 87a.
Seit dem 1.1.2009 zahlen alle gesetzlich Krankenversicherten bundesweit einen gleichen Beitragssatz. Der Gesundheitsfonds verteilt die Mittel auf die Krankenkassen entsprechend der Morbidität der Versicherten und unabhängig von der Wirtschaftskraft der Region. Diese länderneutrale und morbiditätsgetriebene Orientierung der zur Verfügung stehenden Mittel wird jedoch nicht konsequent und angemessen weiter geführt: Gegenwärtig stellen die gesetzlichen Krankenkassen den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen höchst unterschiedliche Finanzvolumen für die Finanzierung des ärztlichen Behandlungsaufwandes je Versichertem zur Verfügung.